BFH: Zuteilung der Identifikationsnummer mit Datenspeicherung verfassungsgemäß
Der BFH hat im Urteil vom 18.1.2012 – II R 49/10 – entschieden: Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-350-5 unter www.betriebs-berater.de