Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte lassen sich besonders einfach auf andere Rechtsträger bzw. über Staatsgrenzen hinweg übertragen.
BMF, Schreiben vom 24.1.2017 – IV B 3 – S 1301- NDL/15/10002
Das BMF hat sich zur steuerlichen Behandlung von Alterseinkünften im Hinblick auf Art. 17 DBA 2012 geäußert.