Der BFH hat im Urteil vom 13.12.2011 – II R 26/ 10 – entschieden: Sind bei einer Mehrgefahrenversicherung („Versicherungspaket“) einzelne Versicherungen nach § 4 VersStG von der Besteuerung ausgenommen, kann eine Steuerbefreiung nur in Anspruch
Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.11.2011 - 10 K 275/11SachverhaltDie Beteiligten streiten um die Zulässigkeit eines Einspruchs.Der Kläger wohnt in F. Er betreibt in L den Gewerbebetrieb „P". Für diesen Betrieb werden die Einkünfte aus
BGH , Beschluss vom 20.10.2011 - Aktenzeichen 1 StR 41/09 (Vorinstanz: LG Mannheim vom 17.09.2008 ) Amtliche Leitsätze: Zur Versagung der Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 6a UStG) von der Umsatzsteuer bei der Verschleierung der
BFH, Urteil vom 12.10.2011 - I R 102/10LeitsatzIst einer Stiftung durch Stiftungsgeschäft vorgegeben, ihr Einkommen ausschließlich für eine bestimmte gemeinnützige Körperschaft zu verwenden, können Zahlungen an diese Körperschaft nicht als Spenden
BFH, Urteil vom 1.12.2011 - V R 1/11Leitsätze1. Eine Gemeinde, die nicht auf privatrechtlicher, sondern auf hoheitlicher Grundlage Stellplätze für PKW in einer Tiefgarage gegen Entgelt überlässt, handelt als Unternehmer und erbringt steuerpflichtige
BFH, Urteil vom 13.12.2011 - II R 26/10Leitsätze1. Sind bei einer Mehrgefahrenversicherung ("Versicherungspaket") einzelne Versicherungen nach § 4 VersStG von der Besteuerung ausgenommen, kann eine Steuerbefreiung nur in Anspruch genommen werden,
BFH, Urteil vom 8.9.2011 - V R 5/10Leitsätze1. Die Überlassung eines Fahrzeugs mit Chauffeur zu im Voraus vereinbarten und für zusätzliche fakultative Fahrtstrecken ist eine Beförderungsleistung i.S. von § 3b UStG.2. Die Steuerschuld aufgrund eines
BFH, Urteil vom 19.10.2011 - XI R 16/09LeitsatzDie für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse (steuerpflichtige Verwendungsumsätze) ändern sich i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG, wenn sich der Steuerpflichtige nachträglich
Der BFH hat im Urteil vom 16.11.2011 – VI R 19/ 11 – entschieden: Ob eine Straßenverbindung aufgrund einer zu erwartenden Zeitersparnis als „offensichtlich verkehrsgünstiger“ anzusehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Der BFH hat im Urteil vom 16.11.2011 – VI R 46/ 10 – entschieden: „Offensichtlich“ verkehrsgünstiger i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 4 EStG ist die vom Arbeitnehmer gewählte Straßenverbindung, wenn sich jeder unvoreingenommene, verständige
BFH, Urteil vom 16.11.2011 - VI R 19/11LeitsatzOb eine Straßenverbindung aufgrund einer zu erwartenden Zeitersparnis als "offensichtlich verkehrsgünstiger" anzusehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Insbesondere ist nicht in
BFH, Urteil vom 16.11.2011 - VI R 46/10 Leitsätze1. "Offensichtlich" verkehrsgünstiger i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG ist die vom Arbeitnehmer gewählte Straßenverbindung, wenn sich jeder unvoreingenommene, verständige Verkehrsteilnehmer
BGH,Urteil vom 7.2.2012 – 1 StR 525/ 11 Dieses Urteil werden wir Ihnen zur Verfügung stellen, sobald es veröffentlicht wurde. Vielen Dank für Ihr Interesse.
Der BGH hat im Urteil vom 7.2.2012 - 1 StR 525/11 - entschieden: Bei einem sechsstelligen Hinterziehungsbetrag wird die Verhängung einer Geldstrafe nur bei Vorliegen von gewichtigen Milderungsgründen noch schuldangemessen sein. Bei
In letzter Zeit ist häufiger die Frage an das BMF herangetragen worden, ob in der Lohnsteuerbescheinigung für 2012 auch Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern auszuweisen
Das BMF hat am 7.2.2011 die Liste mit den anzuwenden BFH-Urteilen aktualisiert. Sie steht unter www.bundesfinanzministerium.de unter Aktuelles zur Verfügung. (BMF-Newsletter vom 1.2.2011)
Der BFH hat am 1.2.2012 den Geschäftsstand bekannt gemacht: Im Berichtsjahr 2011 haben sich die Zahl der vom BFH entschiedenen Streitfälle (3 004) und die Neueingänge (3 000) nahezu die Waage gehalten. Anhängig blieben zum Jahresende 2 183 Verfahren.
Das FG Münster hat im Urteil vomn 17.2.2011 - 3 K 217/08 Erb - entschieden: Die Einräumung einer Unterbeteiligung an einer GbR, die ihrerseits an einer GmbH beteiligt ist, ist nicht nach § 13a ErbStG a. F. privilegiert. Das FG hat die Revision nicht