EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 8.5.2012 - Rs. C-44/11 (1), Deutsche Bank(Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs [Deutschland])1. Gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie(2) sind bestimmte Finanzumsätze von der
EuGH, Urteil vom 10.5.2012 - verb. Rs. C-338/11 bis 347/11, FIM Santander Top 25 Euro Fi.TenorDie Art. 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die die Dividenden inländischer Herkunft
Der BR hat am 11.5.2012 dem Gesetzentwurf, mit dem die sog. Kalte Progression abgebaut werden soll, nicht zugestimmt. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. (PM BR vom 11.5.2012)
Das BMF hat am 10.5.2012 den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008 (EStR 2008) – Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012) – veröffentlicht. Volltext des Entw.: siehe
Der EuGH hat im Urteil vom 10.5.2012 – verb. Rs. C-338/11 bis 347/11, FIM Santander Top 25 Euro Fi. – entschieden: Die Art. 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die die Dividenden
Das BMF hat am 8.5.2012 die Liste mit den anzuwendenden BFH-Urteilen aktualisiert. Sie steht unter www.bundesfinanzministerium.de unter Aktuelles zur Verfügung. (BMF-Newsletter vom 8.5.2012)
Das BMF hat durch Schreiben vom 30.4.2012 – IV D 3 – S 7532/08/10005 – das Muster des Umsatzsteuerheftes bekannt gemacht. Volltext des Musters: siehe Zusatzmaterial rechts
Der BFH hat mit Beschluss vom 13.3.2012 – I B 111/11 – entschieden: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n. F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog.
BFH, Beschluss vom 13.3.2012 - I B 111/11LeitsatzEs ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen,
Kreditinstitute lagern banktechnische Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Kreditvergabe, zunehmend auf eigenständige Dienstleistungsunternehmen, sog. Kreditfabriken, aus. Die von den Kreditfabriken erbrachten Dienstleistungen (im Vorfeld
Der BFH hat im Beschluss vom 10.1.2012 – I R 66/09 – dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 50d Abs. 8 S. 1 EStG 2002 i. d. F. des StÄndG 2003 insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 sowie Art. 3 Abs. 1 GG
BFH, Entscheidung vom 10.1.2012 - I R 66/09LeitsatzEs wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2003 insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 sowie
Am 7.5.2012 hat in Berlin der 50. Deutsche Steuerberaterkongress begonnen. Der Präsident der BStBK, Dr. Horst Vinken, begrüßte als Hauptredner am Eröffnungstag Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und den Physiker Ranga Yogeshwar. Dr. Vinken
Das FG Schleswig-Holstein hat im Beschluss vom 8.11.2011 – 5 K 113/11 – entschieden: Für die Durchsetzung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Akteneinsicht aus dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land
Kreditinstitute lagern banktechnische Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Kreditvergabe, zunehmend auf eigenständige Dienstleistungsunternehmen, sog. Kreditfabriken, aus. Die von den Kreditfabriken erbrachten Dienstleistungen waren in
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 7.3.2012 - 9 K 180/09 - mehrjährige Verluste aus der privaten Vermietung einer Ferienwohnung steuerlich anerkannt und - entgegen der Rechtsprechung des BFH - die Überschusserzielungsabsicht trotz geringfügiger
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Dies umfasst auch die Außenprüfung. Seit dem 1.5.2012 besteht die Möglichkeit, Versicherungsteuer- sowie
FG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 08.11.2011 - Aktenzeichen 5 K 113/11 Amtliche Leitsätze: Für die Durchsetzung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Akteneinsicht aus dem IFG-SH ist der Finanzrechtsweg dann nicht eröffnet, wenn die