BFH, Urteil vom 23.9.2009 - IV R 21/08Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 20.6.2007 - 2 K 52/04 Leitsätze1. Nutzen Ehegatten einen Raum in einem von ihnen bewohnten und in ihrem Miteigentum stehenden Haus, um Dienstleistungen zur Förderung des
BFH, Urteil vom 23.2.2010 - II R 42/08Vorinstanz: FG Münster vom 19.6.2008 - 3 K 1086/06 Erb (EFG 2008, 1733)Leitsätze1. Der schenkweise Erwerb eines Kommanditanteils unterfällt nur dann dem § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz
BFH, Urteil vom 27.1.2010 - IX R 59/08LeitsatzIm Verlustentstehungsjahr nicht ausgeglichene Verluste sind in einen vorangegangenen, nicht festsetzungsverjährten Veranlagungszeitraum auch dann zurückzutragen, wenn für das Verlustentstehungsjahr
Der BFH hat durch Urteil vom 27.1.2010 – IX R 59/08 – entschieden, dass im Verlustentstehungsjahr nicht ausgeglichene Verluste in einen vorangegangenen, nicht festsetzungsverjährten Veranlagungszeitraum auch dann zurückzutragen sind, wenn für das
BFH, Urteil vom 21.1.2010 - VI R 52/08LeitsatzEntscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers sind im Besteuerungsverfahren zu beachten, soweit sie nicht offensichtlich rechtswidrig
Der BFH hat durch Urteil vom 21.1.2010 – VI R 52/08 – entschieden, dass Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers im Besteuerungsverfahren zu beachten sind, soweit sie nicht
BFH, Urteil vom 24.2.2010 - III R 69/07LeitsatzHersteller ist derjenige, der das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt. Die Anschaffung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 InvZulG 1999 ist nicht zulagenbegünstigt, wenn ein anderer
Der BFH hat durch Urteil vom24.2.2010 – III R 69/ 07 – entschieden: Hersteller ist derjenige, der das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt. Die Anschaffung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 InvZulG 1999 ist nicht
BFH, Urteil vom 19.1.2010 - X R 32/09LeitsatzHat sich der Vermögensübernehmer gegenüber dem Vermögensübergeber verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, sind die Bestattungskosten dann nicht als dauernde Last i. S. des § 10
Der BFH hat durch Urteil vom 19.1.2010 – X R 32/09 – entschieden: Hat sich der Vermögensübernehmer gegenüber dem Vermögensübergeber verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, sind die Bestattungskosten dann nicht als dauernde
Das BMF nimmt im Schreiben vom 5.5.2010 – IV D 3 – S 7141/08/10001 – ausführlich zur Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V. m. § 6a UStG für innergemeinschaftliche Lieferungen und insbesondere zu den diesbezüglich bestehenden
Das BMF-Schreiben vom 3.5.2010 – IV D 3 – S 7134/07/10003 – nimmt zu den Auswirkungen auf den Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke aufgrund der seit dem 1.7.2009 bestehenden Pflicht zur Teilnahme am IT-Verfahren „ATLAS- Ausfuhr“ Stellung und
Das BMF hat sich im Schreiben vom 4.5.2010 – IV D 2 – S 7100/08/10011 :009 – zu den Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 15.1.2009 – V R 9/06 – geäußert. Danach ist das Urteil über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Verpflegungsleistung werde
Unter dem Absender „DIENST@bundesfinanzmi nisterium.de“ sind in den letzten Tagen E-Mails versandt worden, mit denen der Empfänger über einen vermeintlichen Anspruch auf eine Steuererstattung informiert wird. Die Adressaten werden in betrügerischer
Die Steuerschätzer rechnen gegenüber den letzten Prognosen im Mai und September 2009 bis 2013 mit zusätzlichen Steuermindereinnahmen i. H. v. 39 Mrd. Euro. Damit schrumpft der Spielraum für Steuerentlastungen. Zum großen Teil seien die Ausfälle auf
BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken konnte am 3./4.5.2010 mehr als 1300 Kongressteilnehmer im Berliner Maritim Hotel begrüßen – ein neuer Teilnehmerrekord. In seiner Begrüßung sprach er sich strikt dafür aus, Steuerhinterziehung zu bekämpfen – aber mit
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BFH, Beschluss vom 5.2.2010 - XI B 31/09Aus den Gründen:(1) Die auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie Fortbildung des Rechts gestützte Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) ist unzulässig, denn ihre Begründung entspricht