BFH, Urteil vom 20.5.2010 - V R 42/08LeitsätzeSäumniszuschläge, die auf einer materiell rechtswidrigen und deswegen auf Grund eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen geänderten Jahressteuerfestsetzung beruhen, sind aus sachlichen Billigkeitsgründen
Niedersächsisches FinanzgerichtUrteilvom25.06.2009Az.: 11 K 72/08Orientierungssatz:Haftung für Lohnsteuer 1998 - 2001 1. Vom Arbeitgeber für seinen Geschäftsführer übernommene Beiträge für einen Golfclub sind grundsätzlich Arbeitslohn2. Fahrtenbücher
BFH, Urteil vom 17.3.2010 - II R 3/09LEITSÄTZE1. Eine Betriebsveräußerung innerhalb der in § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. bestimmten Behaltensfrist von fünf Jahren führt auch dann zum Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG a.F.,
Das BMF im Schreiben vom 27.7.2010 – IV C 3 – S 2227/07/100003 :002 – Stellung zur steuerlichen Behandlung gemischter Aufwendungen Stellung genommen. Es reagiert damit auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 – GrS 1/06 (DStR 2010,
BFH, Urteil vom 18.5.2010 - X R 60/08Leitsätze1. Die sich aus der Verwertung der Insolvenzmasse ergebende Einkommensteuerschuld ist in einem auf den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung beschränkten Einkommensteuerbescheid gegenüber dem
Der BFH hat im Urteil vom 18.5.2010 – X R 60/08 – entschieden: Die sich aus der Verwertung der Insolvenzmasse ergebende Einkommensteuerschuld ist in einem auf den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung beschränkten Einkommensteuerbescheid gegenüber dem
BFH, Urteil vom 15.4.2010 - IV R 9/08Leitsätze1. Wird innerhalb der Klagefrist ein Gewinnfeststellungsbescheid lediglich bezüglich der Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils angefochten und erwächst deshalb die Feststellung
Der BFH hat im Urteil vom 15.4.2010 – IV R 9/08 – entschieden: Wird innerhalb der Klagefrist ein Gewinnfeststellungsbescheid lediglich bezüglich der Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils angefochten und erwächst deshalb die
BFH, Urteil vom 21.4.2010 - VI R 46/08Leitsätze1. Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat .2. Der Anscheinsbeweis streitet dafür, dass der
Der BFH hat im Urteil vom 21.4.2010 – VI R 46/ 08 – entschieden, dass die 1%-Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu
Das BMF hat durch Schreiben vom 21.7.2010 – IV D 3 – S 7279/10/10002 – das Vordruckmuster USt 1 TS – Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland (§ 13b Abs. 7 S. 4 UStG) eingeführt. Hintergrund: Ist es für den Leistungsempfänger nach den Umständen
Das BMF hat die Finanzämter durch Schreiben vom 22.7.2010 – IV A 3 – S 0338/07/10010 – angewiesen, in den dort aufgelisteten Fällen einen Vorläufigkeitsvermerk bei den Steuerfestsetzungen vorzunehmen. U. a. betrifft die beschränkte Abziehbarkeit von
Das BMF hat durch Schreiben vom 28.7.2010 – IV A 3 – S 0062/08/10007-08 – den Anwendungserlass zur AO (AEAO) in etlichen Punkten geändert. Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Volltext des Schreibens verwiesen. Volltext des Schr.: s.
Der BFH hat im Urteil vom11.5.2010 – IX R 19/09 – entschieden: 1. Ob bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen der Mangel der zivilrechtlichen Form als Beweisanzeichen mit verstärkter Wirkung den Vertragsparteien anzulasten ist, beurteilt sich nach
Der BFH hat im Urteil vom 13.4.2010 – IX R 43/ 09 – entschieden: § 152 Abs. 3 AO erlaubt der Finanzbehörde nur in begründeten Ausnahmefällen, von einer Festsetzung des Verspätungszuschlags mit der Steuer abzusehen. Ihr Zweck liegt darin, den
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat die Pläne zur Kürzung von Energiesteuerprivilegien (vgl. dazu BB 2010, 1822) konkretisiert: Das Gesetz soll Missbrauch verhindern, aber auch als Bestandteil des Sparpakets dienen. Der Sockelbetrag, der
Das BMF hat im Schreiben vom 23.7.2010 – IV D 3 – S 7359/07/10009 – die Verzeichnisse der Drittstaaten aktualisiert, mit denen die Voraussetzungen der Gegenseitigkeit i. S. d. § 18 Abs. 9 S. 4 UStG vorliegen (Anlage 1 – Änderungen bzgl. Australien,
BFH, Urteil vom 11.5.2010 - IX R 19/09Leitsätze1. Ob bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen der Mangel der zivilrechtlichen Form als Beweisanzeichen mit verstärkter Wirkung den Vertragsparteien anzulasten ist, beurteilt sich nach der