FinMin Hessen: Verlängerte Steuererklärungsfristen in Hessen für 2009
Das Finanzministerium Hessen hat durch Erlass vom 17.6.2010 die Steuererklärungsfristen für den Veranlagungszeitraum 2009 in sog. Beraterfällen vom 31.12.2010 auf den 28.2.2011 verlängert. Die Abgabefrist der Steuerpflichtigen, die nicht steuerlich beraten sind, bleibt hiervon unberührt. Hier galt weiterhin die Abgabefrist des 31.5.2010. - Sollte dieses auf Kooperation setzende Modell sowohl auf Seiten der Berater als auch bei der hessischen Finanzverwaltung als Erfolg angesehen werden, könnte es ggf. die Grundlage für eine bundesweit einheitliche Lösung bilden.
Der Fristenerlass ist auf der Homepage des Steuerberaterverbandes Hessen e. V. veröffentlicht.