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Steuerrecht
21.07.2010
Steuerrecht
Bundesregierung: Kernbrennstoffsteuer unabhängig von Laufzeiten der AKW

Die Bundesregierung plant bekanntermaßen die Einführung einer Brennelementesteuer – und zwar unabhängig von einer möglichen Laufzeitverlängerung für AKW, wie dem Diskussionsentwurf für das „Kernbrennstoffsteuergesetz“ zu entnehmen ist. Sie soll die Betreiber von AKW an den Sanierungskosten beteiligen und den Vorteil der CO2- freien Kernkraft gegenüber Gas- und Kohlekraftwerken abbauen. Das soll zu keinen nennenswerten Preissteigerungen beim Verbraucher führen. Die Steuer beträgt 220 Euro/g Plutonium oder Uran. Fllig wird sie, sobald ein Reaktor mit neuen Kernbrennstäben beladen wird. Der Preis wurde aus dem Durchschnittsgewicht der Beladung der 17 deutschen AKW in den letzten sechs Jahren so errechnet, dass der Bund 2,3 Mrd. Euro einnimmt. Die Brennelementesteuer kann von der KSt als Betriebskosten abgesetzt werden.

(FAZ vom 21.7.2010, 11)

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