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Steuerrecht
21.07.2010
Steuerrecht
Bundesregierung: Flugsteuer geplant

Nach Plänen der Bundesregierung sollen Flugreisen aus Deutschland ab dem Jahr 2011 deutlich teurer werden. Einem Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums zufolge soll auf innerdeutschen Kurzstrecken und für Flüge in die EU, Teile Nordafrikas und Russlands eine Flugsteuer von 13 Euro erhoben werden. Auf Langstrecken darüber hinaus plant die Regierung eine Abgabe von 26 Euro. Fällig wird die Abgabe bei einem Abflug von einem deutschen Flughafen. Hin- und Rückflüge innerhalb von Deutschland werden also zwei Mal besteuert, eine Reise ins Ausland nur einmal. Passagiere, die in Deutschland umsteigen und keine längeren Zwischenstopps einlegen, werden nicht besteuert. Von der Steuer befreit werden Kinder unter zwei Jahren, wenn sie keinen eigenen Sitzplatz haben. Verschont werden auch nichtgewerbliche Flge – etwa Privat- oder Sportflieger. Sie zahlen bereits eine Kerosinsteuer. Das Finanzministerium spricht dagegen von einer maßvollen Steuer für den Klimaschutz. Je größer die Distanz, desto höher sei der Ausstoß klimaschädlicher Emissionen. Die Steuer könnte von 2012 an wieder gesenkt werden, wenn der Luftverkehr in den CO2-Emissionshandel einbezogen werden soll. Dann erzielt der Bund Erlse aus der Versteigerung von Emissions-Handelszertifikaten. (Newsletter BMF vom 16.7.2010) Kritik kommt auch aus eigenen Reihen: Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer äußerte, dass die Abgabe nur so lange gelten könne, bis die Branche 2010 in den europäischen Emissionshandel einbezogen wird. Das habe die Bundesregierung auf der Sparklausur vor wenigen Wochen so beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält keine derartige Regelung. Auch seitens der FDP und der Oppositionsparteien sowie auf Seiten der Fluglinien stößt der Plan auf Kritik.

(HB vom 15.7.2010, 13)

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