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Steuerrecht
22.07.2010
Steuerrecht
BMF: Höhere Engeriesteuer für Unternehmen geplant

Das BMF plant, Unternehmen der produzierenden Gewerbes ab 2010 mit einer höheren Energiesteuer zu belasten, also ab dem Zeitpunkt der Abschaffung von Ausnahmen von der Ökosteuer. Der Mindestbetrag soll von um das 40-Fache erhöht werden. Der Sockelbetrag beträgt bislang 512,50 Euro. Nur wer mehr Strom- oder Energiesteuer zahlt, kann in der Genuss der ermäßigten Steuersätze für das produzierende Gewerbe kommen. Der Vorteil liegt bei rd. 40 % und kann im Rahmen des sog. Spitzenausgleichs auf bis zu 95 % steigen. Das BMF möchte 2011 die ermäßigten Steuersätze streichen und den Sockelbetrag auf 20 000 Euro erhöhen. Ab 2012 soll der Spitzenausgleich, von dem große energieintensive Betriebe profitieren, beschränkt werden, so dass Unternehmen im Ergebnis nur noch um 80 %, statt um 95 % entlastet werden.

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