BMF: Referentenentwurf Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols
Das BMF hat Ende Juli 2012 die Beteiligung der betroffenen Ressorts, der Bundesverbnde der Wirtschaft und der Behörden des nachgeordneten Geschäftsbereichs zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Branntweinmonopols eingeleitet. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag sowie die Finanzressorts der Länder wurden zeitgleich ber den Entwurf informiert. Mit dem Gesetz sollen die europarechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1234/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.12.2010 (ABl. (EU) vom 30.12.2010, L 346/11) hinsichtlich der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols letztmalig bis Ende 2017 verlängerten Beihilfe in nationales Recht umgesetzt werden. Durch das Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols sollen die zwingend notwendigen Rechtsänderungen während der Auslaufphase des Branntweinmonopols in das Branntweinmonopolgesetz aufgenommen werden. Diese betreffen insbesondere das Ausscheiden der landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien aus dem Branntweinmonopol mit Wirkung vom 1.10.2013. Mit Ablauf des 31.12.2017 ist die Aufhebung des Branntweinmonopolgesetzes vorgesehen. Darüber hinaus ist ab dem 1.1.2018 die Übernahme der verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften über die Branntweinsteuer aus dem Zweiten Teil des Branntweinmonopolgesetzes in ein Alkoholsteuergesetz beabsichtigt. Das Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen wird auf der Basis der derzeit geltenden Kriterien und verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen in das Alkoholsteuergesetz integriert. Damit verbunden ist insbesondere die bundesweite Öffnung des Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennens ab dem 1.1.2018. Der Gesetzentwurf wurde noch nicht von der Bundesregierung beschlossen.
(PM BMF vom 26.7.2012)
Volltext des Gesetz-E und der VO 1234/2010: // BB-ONLINE BBL2012-1954-5 unter www.betriebs-berater.de