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Steuerrecht
03.08.2012
Steuerrecht
FG Köln: Schuldrechtlicher Erfüllungsanspruch als Kapitalbeteiligung

Das FG Köln hat sich im Urteil vom 20.6.2012 – 4 K 295/10 – zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen der schuldrechtliche Erfüllungsanspruch aus einem Aktienkaufvertrag eine (wesentliche) Kapitalbeteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG bewirken kann: Anwartschaften auf den Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft seien ungeachtet ihrer Eigenschaft als möglicher Gegenstand der Veräußerung nicht bei der Bestimmung der wesentlichen Beteiligungshöhe i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG zu berücksichtigen. Aus der Definition des Begriffs „Anteile an Kapitalgesellschaften“ in § 17 Abs. 1 S. 3 EStG folge nicht, dass Anwartschaften (Bezugsrechte) notwendig auch bei der Bestimmung der Höhe der Beteiligung zu berücksichtigen seien. Das FG hat die Revision zugelassen. (PM FG Düsseldorf vom 1.8.2012)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1953-5 unter www.betriebs-berater.de

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