BFH: Qualifizierung der Einkünfte aus Eigenprostitution – Vorlage an den Großen Senat des BFH
Der BFH hat mit Beschluss vom 15.3.2012 – III R 30/10 – dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfrage vorgelegt: Erzielt eine Prostituierte aus ihrer Tätigkeit gewerbliche oder sonstige Einkünfte? Der III. Senat vertritt in seinem Vorlagebeschluss – im Gegensatz die Auffassung, dass das FA zu Recht Gewerbesteuer festgesetzt habe und weicht damit von der Rechtsprechung des Großen Senats aus dem Jahr 1964 ab, so dass nunmehr der Große Senat entscheiden muss.
(Quelle: PM BFH vom 1.8.2012)
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-1953-4 unter www.betriebs-berater.de