EuGH: Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
Der EuGH hat mit Urteil vom 16.5.2017 – C-682/15, Berlioz Investment Fund - wie folgt entschieden:
Die Gerichte eines Mitgliedstaates dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates um Steuerinformationen rechtmäßig sind. Diese Kontrolle beschränkt sich jedoch auf die Prüfung, ob den erbetenen Informationen die voraussichtliche Erheblichkeit für die betreffende Steuerprüfung nicht offenkundig völlig zu fehlen scheint.
(PM EuGH vom 16.5.2017)