BMF: Änderung des AEAO
Das BMF hat mit Schreiben vom 30.1.2012 – IV A 3 – S 0062/08/10007-13 – den AEAO zu § 37 AO neu gefasst: Die allgemeinen Grundsätze zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis und insbesondere zum steuerlichen Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO werden nun unter Berücksichtigung der einschlägigen BFH-Rechtsprechung eingehender als bisher dargestellt.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts