BFH: Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Kontokorrentkonto durch FA
Der BFH hat im Urteil vom 22.11.2011 – VII R 27/ 11 – entschieden: Überweist das FA eine Steuererstattung auf ein früheres, inzwischen von der Bank gekündigtes Kontokorrentkonto des Steuerpflichtigen, obwohl dieser ihm dafür ein anderes Konto benannt hat, kann es den Erstattungsbetrag auch dann nicht von der Bank zurückfordern, wenn diese denselben mit einem fortbestehenden Schuldensaldo auf dem betreffenden Konto verrechnet hat.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-221-5 unter www.betriebs-berater.de