FinMin NRW: Ruhen von Anträgen auf Aufhebung des Einheitswertbescheids
Das FinMin NRW hat bekannt gemacht, dass in den Finanzämtern vermehrt Anträge und Einsprüche mit dem Ziel der Aufhebung der Einheitswertbescheide bzw. Grundsteuermessbescheide eingehen. Grund dafür ist eine beim BVerfG anhängige Beschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung (Az.: 2 BvR 287/11). Die Finanzämter werden die Bearbeitung der Einsprüche bzw. Anträge bis zur Entscheidung des BVerfG zurückstellen. Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen dadurch keine Nachteile.
(PM FinMin NRW vom 12.1.2012)