EU-Kommission: Zentrale Anlaufstelle für Erfüllung der MwSt-Pflichten geplant
Die EU-Kommission hat am 13.1.2012 bekannt gemacht, dass eine zentrale Anlaufstelle für die Erfüllung der MwSt-Pflichten angedacht ist. Geschäftstätigkeiten in mehr als einem Mitgliedstaat machen oft den Umgang mit mehreren Steuerverwaltungen in verschiedenen Sprachen erforderlich. Die Erfüllung mehrerer Mehrwertsteuerpflichten kann für Unternehmen sehr belastend und teuer sein. Mit dem am 13.1.2012 angenommenen Vorschlag (com2012 (2)) wurde ein erster Schritt hin zu einer zentralen Anlaufstelle für alle elektronisch erbrachten Dienstleistungen gemacht, die den Unternehmen ab dem 1.1.2015 die Arbeit erleichtern wird. Wie in der Kommissionsmitteilung über die Zukunft der Mehrwertsteuer (siehe IP/11/1508) vom vergangenen Dezember festgelegt, wird das Konzept einer zentralen Anlaufstelle für den grenzüberschreitenden Handel in der EU als erstes in den Bereichen E-Commerce, Rundfunk- und Telekomdienste Anwendung finden. In Zukunft wird die Kommission anstreben, die zentrale Anlaufstelle schrittweise auf andere Waren und Dienstleistungen auszudehnen. Die geltenden Bestimmungen zu den Durchführungsvorschriften der MwSt-Richtlinie (Verordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates) müssen daher in diesem Sinne geändert werden. Der vollständige Wortlaut der Verordnung ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/key_documents/legislation_proposed/index_de.htm
(PM EU-Kommission von 13.1.2012)