BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 971/06 Leitsätze1. Der Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 KSchG entsteht nach dem Wortlaut der Norm nicht, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung klageweise angreift. Dies gilt auch für eine nach Ablauf der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 31.12.2007 - 2 AZR 971/06 - wie folgt: Der Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 KSchG entsteht nach dem Wortlaut der Norm nicht, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung klageweise angreift. Dies gilt auch für eine
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.5.2008 - 8 AZR 481/07 -, dass Gründet ein Kommunalunternehmen, das Krankenhäuser betreibt, eine Service GmbH und übernimmt diese alle Reinigungskräfte dieser Krankenhäuser, so liegt ein Betriebsteilübergang
EuGH, Urteil vom 3.4.2008 - Rs. C‑346/06; Dirk Rüffert gegen Land NiedersachsenTenorDie Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil verkündet am 28.09.2007 Aktenzeichen: 8 Sa 916/07 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 1004 analog Anspruch eines Arbeitgeberverbands gegenüber einer Gewerkschaft auf Unterlassung des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.5.2008 - 9 AZR 219/07 -, dass der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren muss, wenn der Arbeitnehmer den ihm Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.5.2008 - 9 AZR 382/07 -, dass vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam sind, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben
Die Ausdehnung der Mitarbeiterbeteiligung soll laut Bundesregierung zum 1.1.2009 realisiert werden. Nach der Einigung einer Koalitionsarbeitsgruppe auf ein Konzept geht sie von keiner unmittelbaren Wirkung auf die Höhe der Rentenanpassung aus, da die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 197/07 - wie folgt: Wird ein Arbeitnehmer der DB Netz AG während der Rufbereitschaft zur Arbeitsleistung herangezogen und besteht infolgedessen für ihn ein Beschäftigungsverbot nach § 5 ArbZG
EuGH, Urteil vom 1.4.2008 - Rs. C-267/06 - Maruko Leitsätze1. Eine Hinterbliebenenversorgung, die im Rahmen eines berufsständischen Versorgungssystems wie der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen gewährt wird, fällt in den Geltungsbereich der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.2.2008 - 9 AZR 1091/06 - wie folgt: Der Träger der Ausbildung hat Schülern nach § 12 Abs. 1 KrPflG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Allein die Tatsache, dass der Ausbildungsträger im
BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 917/06Orientierungssätze1. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Insolvenzverwalter die Betriebstätigkeit der Insolvenzschuldnerin einstellt, deren bisherige Betriebsmittel einem Dritten überlässt und dieser mit
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 19.02.2008 Aktenzeichen: 9 AZR 1091/06 Rechtsgebiete: ArbGG, BBiG, BGB, KHG, KrPflG, TVG, ZPO, Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 12, TV über eine Zuwendung für Schülerinnen/Schüler, TV zur
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten auf Grund von Versorgungs-Tarifverträgen eine Zusatzversorgungsrente. Dem System der Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt lag bis zum 31.12.2000 das Gesamtversorgungsprinzip zugrunde. In seiner
Direktversicherungen sind meist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Nach der Rechtsprechung des BSozG zu der bis zum 31.12.2003 gültigen Rechtslage unterlag nur der fortwährende Versorgungsbezug aus einer Direktversicherung uneingeschränkt
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 28.1.2008 - 14 TaBV 70/07 - wie folgt: Sind mehrere Betriebe und Unternehmen eines Konzerns in einem Gebäude untergebracht, ergibt sich daraus allein nicht die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung in
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 19.3.2008 - 4 Sa 673/07 - wie folgt: Soweit objektiv die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 S. 1 und 2 TzBfG vorliegen, kann sich ein Verlängerungsvertrag gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 TzBfG zeitlich auch an eine
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...