BAG: Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 2.7.2008 – 10 AZR 386/07 – wie folgt: Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags führen, trägt der von der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) in Anspruch genommene Arbeitgeber. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1897-2 unterwww.betriebs-berater.de