BAG: Belehrungspflicht bei Rechtsbeschwerde
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.4.2008 - 3 AZB 31/08 - wie folgt: Eine Rechtsmittelbelehrung, ein Rechtsmittel sei nicht gegeben, sagt von vornherein nichts darüber aus, ob der Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde statthaft ist. Insoweit besteht keine Belehrungspflicht. Die Gebühr im Rechtsbeschwerdeverfahren entfällt nicht deshalb, weil das LAG zwar einerseits die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, andererseits aber entgegen § 9 Abs. 5 ArbGG keine Rechtsmittelbelehrung dahingehend erteilt hat, dass ein Rechtsmittel nicht gegeben ist.
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