BAG: Tarifliche Kündigungsfristen für Kleinbetriebe
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.4.2008 - 2 AZR 21/07 - wie folgt: Nach § 622 Abs. 4 S. 1 BGB sind tarifvertragliche Regelungen zulässig, die für Kleinbetriebe einheitliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine ohne Staffelung nach Betriebszugehörigkeit und Alter vorsehen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1841-1 unter www.betriebs-berater.de