BAG: Unterbrechung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.6.2008 – 6 AZR 478/07 – wie folgt: Der Insolvenzschuldner kann gegen ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenes Urteil mit einem Rechtsmittel geltend machen, der Rechtsstreit sei infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Urteilsverkündung nach § 240 ZPO unterbrochen worden, wenn das mit der Sache befasste Gericht diese Rechtsfolge außer Acht gelassen und ein Urteil verkündet hat, durch das der Insolvenzschuldner materiell beschwert ist. An dieser Rechtslage hat § 117 InsO nichts geändert. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1897-1 unterwww.betriebs-berater.de