BAG, Urteil vom 21.9.2010 - 9 AZR 515/09Sachverhalt1 Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe dem Kläger Anteile am Automatentronc einer Spielbank zustehen. 2 Der am 1947 geborene Kläger steht in einem Arbeitsverhältnis mit dem beklagten
BAG , Urteil vom 10.11.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 766/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 24.07.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 39/09; ) (Vorinstanz: ArbG Stuttgart vom 02.10.2008 - Aktenzeichen 1 Ca 3101/08; ) Amtliche Leitsätze: Der Antrag, einem
BAG , Beschluss vom 14.09.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 29/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 16 TaBV 1476/08; ) (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 16 TaBV 2196/08; ) (Vorinstanz: ArbG
BAG , Urteil vom 29.09.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 427/08 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 28.03.2008 - Aktenzeichen 10 Sa 1321/07 B; ) (Vorinstanz: ArbG Oldenburg vom 05.07.2007 - Aktenzeichen 5 Ca 75/07 B; ) Amtliche Leitsätze: 1. Für die
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 20.12.2010 – 14 TaBV 24/10 – wie folgt: Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss den Gemeinschaftbetrieb festgestellt, wogegen sich die beiden Firmen im Beschwerdeverfahren wenden. Die
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 30.9.2010 – 15 TaBV 4/10 – wie folgt: Können sich die Verfahrensbeteiligten im Verfahren nach § 98 ArbGG nicht auf eine Person als Einigungsstellenvorsitzenden einigen, ist das Gericht nicht daran gehindert,
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 18.8.2010 – 3 TaBV 15/10 – wie folgt: Mitarbeiterinnen darf nicht vorgeschrieben werden, die Fingernägel nur einfarbig zu tragen, und von männlichen Mitarbeitern darf nicht verlangt werden, bei Haarfärbungen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.10.2010 – 1 ABR 71/09 – wie folgt: Führt der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung nicht ordnungsgemäß durch, kann der Betriebsrat die Unterlassung vereinbarungswidriger Maßnahmen verlangen. Auf seinen Antrag
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 29.9.2010 – 10 AZR 588/09 – wie folgt: Die Übertragung des Amtes eines Beauftragten für den Datenschutz und der damit verbundenen Aufgaben bedarf der Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien. Soll ein
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.9.2101 – 8 AZR 567/09 – wie folgt: Übernimmt ein Unternehmen die Mehrzahl der Arbeitnehmer eines nicht betriebsmittelarmen Insolvenzschuldners ohne dessen Produktionsmittel zu übernehmen, so liegt auch dann
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 29.9.2010 – 3 AZR 557/08 – wie folgt: Scheidet ein Arbeitnehmer vor dem Eintritt des Versorgungsfalls mit einer gesetzlich unverfallbaren Betriebsrentenanwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis aus und nimmt er die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 29.9.2010 – 3 AZR 546/08 – wie folgt: „Leistungsbescheide“ des Pensions-Sicherungs-Vereins sind lediglich Mitteilungen nach § 9 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes. Es handelt sich um Wissens-, nicht um
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 11.1.2011 – 1 ABR 104/09 – wie folgt: Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Hierzu gehört auch die durch § 12 ArbSchG dem
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 10.9.2010 – 6 TaBV 10/10 – wie folgt: Ein Telefonanruf bei der Arbeitsagentur genügt nicht, um zu klären, ob für eine freie Stelle auch Schwerbehinderte zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber muss die genaue
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 26.11.2010 – 6 TaBV 1159/10 – wie folgt: Ein im Angestelltenverhältnis beschäftigter Vormund ist kein Tendenzträger. Angesichts der rechtlichen Vorgaben für das Tätigwerden angestellter Vormünder genügt eine
Das OLG entschied in seinem Urteil vom 8.12.2010 – 7 U 3874/10 – wie folgt: Unterschreibt der Entleiher den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht und ist damit die in § 12 Abs. 1 S. 1 AÜG normierte Schriftform nicht erfüllt, ist der Vertrag gemäß §
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...