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Arbeitsrecht
25.03.2011
Arbeitsrecht
ArbG Berlin: Schulung in der Muttersprache eines Betriebsratsmitglieds

Das ArbG entschied in seinem Beschluss vom 3.3.2011 – 24 BV 15046/10 – wie folgt: Der Arbeitgeber hat die Kosten einer in der Muttersprache des Betriebsratsmitglieds durchgeführten Schulung zu tragen, wenn das Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und die Teilnahme an der Schulung für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am 3.3.2011 entschieden. Der Betriebsrat entsandte zwei seiner Mitglieder – U.S.-amerikanische Staatsbürger – zu einer dreitägigen Schulung, wo in englischer Sprache Grundkenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht vermittelt wurden. Der Arbeitgeber weigerte sich, die Kosten von 1.600,00 EUR je Schulungstag zu übernehmen.
(PM LAG Berlin-Brandenburg vom 9.3.2011)

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