Das BAG entschied in seinem Urteil vom 8.9.2010 – 7 ABR 73/09 – wie folgt: Eine von den Betriebsparteien vor Rechtshängigkeit eines Beschlussverfahrens getroffene Regelungsabrede, mit der sie sich einer späteren Entscheidung des Arbeitsgerichts in
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 6.10.2010 – 7 ABR 80/09 – wie folgt: Voraussetzung für den Eintritt der gesetzlichen Fiktion des § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG ist eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber. Nur diese
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 28.10.2010 – 2 AZR 688/09 – wie folgt: Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Änderungskündigung setzt voraus, dass die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen unabweisbar notwendig ist und die geänderten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.8.2010 – 2 AZR 945/08 – wie folgt: Liegen aufgrund der Stilllegung eines Betriebsteils an sich Gründe für eine Änderungskündigung vor und stehen für eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer freie
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.8.2010 – 8 AZR 370/09 – wie folgt: Ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot schwerbehinderter Beschäftigter nach § 81 Abs. 2 S. 1 SGB IX kann nach § 15 Abs. 2 S. 1 AGG i. V. m. § 81 Abs. 2 S. 2 SGB IX
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.10.2010 – 1 ABR 88/09 – wie folgt: Tarifautonomie steht von Verfassungs wegen nur solchen Koalitionen zu, die in der Lage sind, den von der staatlichen Rechtsordnung freigelassenen Raum des Arbeitslebens durch
BAG , Urteil vom 24.02.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 691/08 (Vorinstanz: LAG Schleswig-Holstein vom 17.07.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 159/08; ) (Vorinstanz: ArbG Lübeck vom 02.04.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 3139/07; ) Redaktionelle Leitsätze: Die in einem
BAG , Urteil vom 13.04.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 113/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 24.11.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 1462/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 20.05.2008 - Aktenzeichen 54 Ca 2912/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze:
BAG, Urteil vom 23.6.2010 - 10 AZR 543/09Volltext des Urteils: //BB-Online BBL2010- - unter www.betriebs-berater.deLeitsatz§ 7 Abs. 2a ArbZG lässt tarifliche Regelungen zu, nach denen die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden dauernd
BAG, Urteil vom 26.10.2010, 3 AZR 711/08Leitsätze1. Eine Dienstvereinbarung kann die Entwicklung der Betriebsrente rechtswirksam an die Entwicklung des Einkommens der aktiv beschäftigten Arbeitnehmer knüpfen. Dabei dürfen Senkungen des Einkommens der
BAG, Urteil vom 26.10.2010, 3 AZR 502/08sachverhalt1 Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Betriebsrente des Klägers zum 1. Dezember 2005 an den Kaufkraftverlust anzupassen. 2 Die Beklagte war ursprünglich ein
BAG, Beschluss vom 6.10.2010, 7 ABR 80/09sachverhalt1 A. Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung von zuletzt zwölf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anlässlich eines neu eingeführten
BAG, Beschluss vom 5.10.2010 - 1 ABR 88/09Leitsätze1. Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen. Für die
BAG, Beschluss vom 8.9.2010 - 7 ABR 73/09LeitsätzeDie Betriebsparteien können bereits vor Rechtshängigkeit eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs 4 BetrVG vereinbaren, sich der erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Entscheidung zu
BAG , Urteil vom 12.08.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 945/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 20 Sa 1594/07; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 29.06.2007 - Aktenzeichen 54 Ca 21541/06; ) Amtliche Normenkette: KSchG §
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.8.2010 – 8 AZR 645/09 – wie folgt: Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsstrafenvereinbarung benachteiligt den Arbeitnehmer grundsätzlich nicht unangemessen i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.8.2010 – 8 AZR 466/09 – wie folgt: Soweit nicht eine offensichtliche Über- oder Minderqualifikation die Ernsthaftigkeit einer Bewerbung fraglich erscheinen lässt, ist Voraussetzung für den Bewerberstatus
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...