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BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.9.2010, 4 AZR 98/09Auslegung einer arbeitsvertraglichen VerweisungsklauselTenor1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. August 2008 - 7 Sa 244/08 - aufgehoben, soweit
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 17.11.2010, 4 AZR 391/09Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - vertragliche Weitergeltung des Tarifvertrags nach Betriebsübergang mit BranchenwechselLeitsätzeDie vertragliche Inbezugnahme eines
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 21.9.2010, 9 AZR 510/09Arbeitnehmerüberlassung - UrlaubsentgeltLeitsätze1. In § 11 Abs. 1 BUrlG ist die Bemessungsgrundlage für den nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG unabdingbaren Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 16.12.2010, 6 AZR 432/09Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.12.2010, 6 AZR 423/09.Tenor1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. März 2009 - 13 Sa
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 6.10.2010, 7 AZR 397/09Befristetes Arbeitsverhältnis eines Lehrers - Sachgrund der Vertretung - Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 51 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-HolsteinLeitsätze1. Auch bei einem ständig
L e i t s a t zzum Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011- 1 BvR 1741/09 -Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung (Universitätsklinikum Gießen und
Das BVerfG entschied in seinem Beschluss vom25.1.2011 - 1 BvR 1741/09 - wie folgt: § 3 Abs. 1S. 1 und 3 des Gesetzes über die Errichtung desUniversitätsklinikums Gießen und Marburg vom16.6.2005 (Gesetz- und Verordnungsblatt für dasLand Hessen Teil I
Leitsatzzum Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011- 1 BvR 3588/08 -- 1 BvR 555/09 -Die Kürzung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI in der ab dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung des
Das BVerfG entschied in seinem Beschluss vom11.1.2011 - 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09 - wiefolgt: Die Verfassungsbeschwerden wurdendurch das Gericht zurückgewiesen. Die Beschwerdenbetreffen die Frage, ob die Kürzungvon Renten wegen Erwerbsminderung,
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 26.10.2010 – 3 AZR 711/08 – wie folgt: Weder das für Eingriffe in Betriebsrentenanwartschaften entwickelte dreistufige Prüfschema noch die diesem zugrunde liegenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.10.2010 – 3 AZR 502/08 – wie folgt: Auch Rentner- und Abwicklungsgesellschaften haben eine Anpassung der Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG zu prüfen. Dabei sind auch Rentnerund Abwicklungsgesellschaften nicht
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 8.9.2010 – 7 ABR 73/09 – wie folgt: Eine von den Betriebsparteien vor Rechtshängigkeit eines Beschlussverfahrens getroffene Regelungsabrede, mit der sie sich einer späteren Entscheidung des Arbeitsgerichts in
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 6.10.2010 – 7 ABR 80/09 – wie folgt: Voraussetzung für den Eintritt der gesetzlichen Fiktion des § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG ist eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber. Nur diese
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 28.10.2010 – 2 AZR 688/09 – wie folgt: Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Änderungskündigung setzt voraus, dass die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen unabweisbar notwendig ist und die geänderten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.8.2010 – 2 AZR 945/08 – wie folgt: Liegen aufgrund der Stilllegung eines Betriebsteils an sich Gründe für eine Änderungskündigung vor und stehen für eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer freie
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.8.2010 – 8 AZR 370/09 – wie folgt: Ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot schwerbehinderter Beschäftigter nach § 81 Abs. 2 S. 1 SGB IX kann nach § 15 Abs. 2 S. 1 AGG i. V. m. § 81 Abs. 2 S. 2 SGB IX
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.10.2010 – 1 ABR 88/09 – wie folgt: Tarifautonomie steht von Verfassungs wegen nur solchen Koalitionen zu, die in der Lage sind, den von der staatlichen Rechtsordnung freigelassenen Raum des Arbeitslebens durch
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...