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Arbeitsrecht
11.04.2011
Arbeitsrecht
BAG: Versorgungsordnung – Auslegung einer Betriebsvereinbarung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.12.2010 – 3 AZR 939/08 – wie folgt: Verwenden die Betriebsparteien in einer Betriebsvereinbarung Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, ist regelmäßig davon auszugehen, dass diese Begriffe auch in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung gelten sollen, soweit sich aus der Betriebsvereinbarung nichts Gegenteiliges ergibt. Regelt die Betriebsvereinbarung betriebliche Altersversorgung und verwendet sie im Sozialversicherungsrecht gebräuchliche Begriffe, ohne diese selbst zu definieren, legt sie regelmäßig den Sprachgebrauch des Sozialversicherungsrechts zugrunde. Wird in einer Betriebsvereinbarung über die betriebliche Altersversorgung der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses gebraucht und ergibt sich aus dem Zusammenhang der Betriebsvereinbarung, dass damit nicht das Arbeitsverhältnis gemeint ist, ist dies ein Anhaltspunkt für ein Begriffsverständnis der Betriebsparteien, das an den sozialversicherungsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in seinem Verständnis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung anknüpft.

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