LAG Hessen: Junge Mutter für zwei Tage pro Woche nach London zur Arbeit geschickt
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 14.3.2011 – 13 SaGa 1934/10 – wie folgt: Nach einer Eilentscheidung des LAG ist es einem Arbeitgeber untersagt, eine Mutter in Elternzeit aus Frankfurt am Main anzuweisen, zwei Tage pro Woche in der Konzernzentrale des Arbeitgebers in London zu arbeiten. Dies sei unzumutbar und sprenge das vereinbarte Modell zur Vereinbarung von Kinderbetreuung und Beruf vollends. Das Interesse des Arbeitgebers, die Klägerin als Leiterin des Rechtsabteilung regelmäßig am Sitz des Arbeitgebers in London zu sehen, müsse demgegenüber und angesichts der bisherigen Praxis der betrieblichen Kommunikation zurückstehen. Vorliegend sei die Arbeitnehmerin durch die Weisungen erheblich in ihrer Lebensführung beeinträchtigt und in ihrem Persönlichkeitsrecht beschränkt; daher sei auch eine Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren geboten.