FG Rheinland-Pfalz: Zuwendung einer Leibrentenversicherung betriebliche Einnahme?
Das FG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 10.2.2011 – 6 K 2713/07 – entschieden: Eine geschenkte Rente führt beim Beschenkten nicht schon allein deswegen zu Betriebseinnahmen, weil der Beschenkte behandelnder Arzt des Schenkers ist. Im Einzelfall muss ggf. nachgewiesen werden, dass die Zuwendung betrieblich veranlasst ist, z. B. durch eine Zweckbindung. Im entschiedenen Fall war dieser Nachweis nicht gelungen, so dass das FG eine private Veranlassung als gegeben erachtete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision hat das FG nicht zugelassen.
(PM FG Rheinland-Pfalz vom 16.3.2011)