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Arbeitsrecht
25.03.2011
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsrente – Auslegung einer Versorgungsordnung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 30.11.2010 – 3 AZR 475/09 – wie folgt: Sieht eine Versorgungsordnung in Form einer Betriebsvereinbarung vor, dass die Hälfte der gesetzlichen Rente auf das betriebliche Ruhegeld anzurechnen ist und dass eine Kürzung der gesetzlichen Rente um Abschläge, die aufgrund vorzeitigen Eintritts in denRuhestandwegen der längeren Bezugsdauer der gesetzlichen Rente erfolgen, durch das Unternehmen nicht ausgeglichen wird und daher „voll zu Lasten des Mitarbeiters geht“, ist bei der BerechnungderBetriebsrente nicht die tatsächlich gezahlte, gekürzte gesetzliche Rente zugrunde zu legen, sondern die abschlagsfreie gesetzliche Rente, diederArbeitnehmererhaltenwürde,wenn er nichtvorzeitig indenRuhestandgetretenwäre.

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