Das ArbG Duisburg hat am 11.9.2014 die Entscheidung verkündet, dass die Wahl des 39-köpfigen Betriebsrats bei der ThyssenKrupp Steel Europe AG vom 27.2.2014 bis 8.3.2014 unwirksam war. Die
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...