Das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15. Juli 2010 ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft ...
Das BAG hat mit Urteil vom 23.7.2014 - 7 AZR 853/12 - entschieden: Voraussetzung für den Erfolg einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG ist grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des streitbefangenen Beendigungstermins. Es spricht vieles dafür, dass ...
Das BAG hat mit Urteil vom 20.8.2014 - 10 AZR 583/13 - entschieden: Nach § 8 Abs. 1.2. METV sind für die Berechnung der Entgeltfortzahlung nur die in den letzten sechs Monaten tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden anzusetzen. Der Nichtberücksichtigung der bezahlten urlaubs- und krankheitsbedingten Ausfallzeiten ...
Das BAG hat mit Urteil vom 18.9.2014 - 6 AZR 145/13 - entschieden: Wird ein Arbeitsvertrag nur zum Schein abgeschlossen und zahlt der Schuldner als Arbeitgeber ohne den Erhalt von Arbeitsleistung Lohn, so handelt es sich hierbei um eine unentgeltliche Leistung gemäß § 134 Abs. 1 InsO. Wer sich auf die Nichtigkeit eines Arbeitsvertragsnach § 117 Abs. 1 BGB beruft, ...
Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. ...
Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala, die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt zu haben, erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note „befriedigend“. ...
Die Klägerin war seit dem Jahr 2008 bei dem beklagten Geldinstitut beschäftigt und Vorgesetzte von drei und später zwei Teams. Sie verfügte über eine Generalvollmacht über das bei der Beklagten geführte Sparbuch ihrer Mutter. ...
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...