BAG: Hauptschwerbehindertenvertretung - vereinfachtes Wahlverfahren - räumliche Nähe
Das BAG hat mit Beschluss vom 23.7.2014 - 7 ABR 61/12 - entschieden:
Die Wahl einer Hauptschwerbehindertenvertretung bei einer Oberbehörde im vereinfachten Wahlverfahren ist dann nicht zulässig, wenn der Zuständigkeitsbereich der Oberbehörde, bei der die Wahl stattzufinden hat, für ihr untergeordnete Behörden aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen besteht.
Die Wahl einer Hauptschwerbehindertenvertretung bei einer Oberbehörde im vereinfachten Wahlverfahren ist dann nicht zulässig, wenn der Zuständigkeitsbereich der Oberbehörde, bei der die Wahl stattzufinden hat, für ihr untergeordnete Behörden aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen besteht.