LAG Berlin-Brandenburg: Betriebsrat – Übertragung auf einen Betriebsausschuss
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 21.8.2014 – 10 TaBV 671/14 - wie folgt entschieden: Die Aufgaben des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen können auf den Betriebsausschuss übertragen werden. Der Schutzzweck des § 81 SGB IX verlangt die Veranlassung eines Vermittlungsvorschlags. Das Vorübergehende einer Arbeitnehmerüberlassung ist arbeitsplatzbezogen und nicht arbeitsvertragsbezogen zu verstehen.