BFH, Urteil vom 19.3.2009 - IV R 57/07Vorinstanz: FG Köln vom 18.8.2006 - 14 K 2344/05 (EFG 2008, 783)LEITSATZDas Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht
BFH, Urteil vom 24.6.2009 - VIII R 80/06Vorinstanz: FG Hamburg vom 13.11.2006 - 2 K 198/05LEITSÄTZE1. Die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzbehörde nur in Bezug auf Unterlagen zu, die der Steuerpflichtige nach § 147 Abs. 1 AO
BFH, Urteil vom 2.9.2009 - I R 111/08Vorinstanz: FG München vom 24.10.2008 - 8 K 3902/07 (EFG 2009, 228)LEITSÄTZE1. Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971 ermöglicht kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine zuvor in Deutschland
BFH, Urteil vom 2.9.2009 - I R 90/08Vorinstanz: FG Köln vom 13.8.2008 - 4 K 3363/07 (EFG 2008, 1775)LEITSÄTZE1. Art. 15 Abs. 1 DBA-Belgien ermöglicht kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine in Belgien ansässige Person
Im Revisionsverfahren VIII R 22/08 wollte ein Steuerpflichtiger durch den BFH klären lassen, ob die durch das JStG 2007 eingeführte Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte der Finanzämter (§ 89 Abs. 3 AO) verfassungswidrig ist. Dieses
Der BFH hat in zwei Urteilen vom 2.9.2009 - I R 90/08 - und - I R 111/08 - entschieden: Legen die Vertragsstaaten ein DBA unterschiedlich aus und nimmt im Ergebnis jeder Staat das Besteuerungsrecht des jeweils anderen Staats an („negativer
BFH, Urteil vom 25.8.2009 - I R 33/08Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 4.3.2008 - 17 K 3874/07 H(L) (EFG 2008, 929)LEITSATZBei der Berechnung der Lohnsteuer für einen "sonstigen Bezug", der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der
Der BFH hat durch Urteil vom 25.8.2009 – I R 33/ 08 – entschieden: Bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen „sonstigen Bezug“, der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht in diesem
BFH, Urteil vom 25.6.2009 - IV R 3/07Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 26.10.2006 - 10 K 516/01 (DStRE 2008, 870)LEITSATZWird ein Gesellschaftsanteil unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert, geht das wirtschaftliche Eigentum an dem
Der BFH hat durch Urteil vom 25.6.2009 – IV R 3/07 – entschieden: Wird ein Gesellschaftsanteil unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert, geht das wirtschaftliche Eigentum an dem Gesellschaftsanteil grundsätzlich erst mit dem Eintritt der
BFH, Urteil vom 21.7.2009 - VII R 49/08Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 10.11.2008 - 5 K 2040/08LEITSATZJedenfalls nach der Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13. April 2007 konnte das FA den
Der BFH hat durch Urteil vom 21.7.2009 – VII R 49/08 – entschieden: Jedenfalls nach der Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.4.2007 konnte das FA den Insolvenzverwalter über das Vermögen des
BFH, Urteil vom 9.7.2009 - II R 55/08Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 30.4.2008 - 4 K 51/06 Erb (EFG 2009, 676)LEITSATZDie "tatsächlich für die in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerbe zu entrichtende Steuer" i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 3
Der BFH hat durch Urteil vom 9.7.2009 – II R 55/ 08 – entschieden: Die „tatsächlich für die in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerbe zu entrichtende Steuer“ i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG ist die Steuer, die bei zutreffender
BFH, Urteil vom 24.6.2009 - IV R 55/06Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 21.6.2006 - 2 K 5194/03 F (EFG 2007, 7)LEITSÄTZE1. Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von ertragsteuerrechtlichen Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft
Der BFH hat durch Urteil vom 24.6.2009 – IV R 55/ 06 – entschieden: Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von ertragsteuerrechtlichen Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft kommtes für die Frage,obeinenachträglich bekannt
Das BMF hat sich im Schreiben vom 28.10.2009 - IV C 5 - S 2332/09(10004 - detailliert zur einkommen-(lohn-)steuerlichen Behandlung von freiwilligen Lebensversicherungen geäußert. Es behandelt Versicherungen sowohl des Arbeitnehmers als auch solche
Durch Schreiben vom 28.10.2009 - IV C 5 - S 2332/09/10004 - hat sich das BMF detaillert zur einkommen-(lohn-)steuerlichen Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen geäußert. Es behandelt sowohl Versicherungen des Arbeitnehmers wie auch solche