BFH: Bananenmarktordnung ein ausbrechender Rechtsakt?
Der BFH wird am 23.2.2010 in vier Revisionsverfahren (VII R 8/08, VII R 9/08, VII R 12/08 und VII R 13/08) über Abgabenbescheide mündlich verhandeln, mit denen von Bananenimporteuren Einfuhrabgaben von rund 800 ECU/t, mithin in einzelnen Fällen von über 5 Mio. Euro, verlangt werden. Die EU hatte Mitte der 90iger Jahre entsprechende Vorschriften erlassen, welche die Einfuhr von Bananen aus Nicht-AKP-Staaten außerhalb festgesetzter Kontingente unterbinden sollten. Die Unvereinbarkeit dieser Vorschriften mit dem GATT ist von den Streitschlichtungsgremien der WTO zwar mehrfach festgestellt worden. Klagen, die sich deshalb auf die Nichtigkeit jener Gemeinschaftsvorschriften berufen hatten, hatten vor dem EUGH keinen Erfolg. In den zur Verhandlung anstehenden Verfahren berufen sich die Importeure nun insbesondere auf die Rechtsprechung des BVerfG, nach der ungeachtet des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts aufgrund des deutschen Verfassungsrechts Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft in Deutschland nicht vollzogen werden dürfen, mit denen die Gemeinschaft ihre Kompetenzen überschreitet (sog. ausbrechende Rechtsakte). Sie machen ferner geltend, angesichts des vom Europäischen Gerichtshof verweigerten Grundrechtsschutzes müsse ihnen von deutschen Gerichten, ggf. vom Bundesverfassungsgericht, Rechtsschutz gewährt werden.
(PM BFH vom 17.2.2010)