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Steuerrecht
09.02.2010
Steuerrecht
: Schadenersatz für Steuersünder

Das Fürstliche Landgericht Liechtenstein hat im Januar 2010 die Rechtsnachfolgerin der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, zu einer Schadensersatzzahlung an einen deutschen Steuersünder in Höhe von 7.3. Mio. Euro verureilt. Die LGT-Treuhand habe den Anleger zu spät über den Diebstahl seiner Kundendaten informiert. Der Anleger hatte arguementiert, dass er sich nunmehr nicht mehr selbst anzeigen und von einer zeitweiligen Amnestie hätte profitieren können, wie dies bei einer rechtzeitigen Information durch die LGT Treuhand möglich gewesen wäre. Die Strafe wäre dann zumindest geringer ausgefallen als nach der Enttarnung. 
Wie eine Sprecher des Gerichts gegenüber "Spiegel Online" betont hat, hat das Landgericht der Klage des Anlegers nur zu einem geringen Teil stattgegeben. Dieser hatte die gesamte Summe der von ihm hinterzogenen Steuern als Schadensersatz eingeklagt. Die zugesprochenen 7,3 Mio. Euro enstprächen der Summe, welche die deutsche Justiz dem Kläger als Bewährungsauflage auferlegt habe.   

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