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Steuerrecht
11.02.2010
Steuerrecht
FG Berlin-Brandenburg: Kein uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren

Das FG Berlin-Brandenburg hat durch Urteil vom 25.11.2009 – 7 K 1213/07 – entschieden: Ein Steuerpflichtiger hat kein uneingeschränktes Recht auf Einsicht in seine bei dem Finanzamt über ihn geführten Verwaltungsakten. Die das Steuerverfahren betreffenden Verfahrensvorschriften sehen ein Recht auf Akteneinsicht nicht vor, so dass ein Steuerpflichtiger allenfalls Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einblick in die Akten habe. Die ablehnende Entscheidung des Finanzamtes in dem entschiedenen Fall ließ nach Auffassung der Richter keine Ermessensfehler erkennen; insbesondere hatte die Finanzbehörde bei ihrer Entscheidung zutreffend berücksichtigt, dass die in Verwaltungsvorgängen enthaltenen personenbezogenen Angaben Dritter – hier des Anzeigenden – grundsätzlich nicht offenbart werden dürften. Demgegenüber war nicht festzustellen, dass die Einsicht in die Verwaltungsakten für den Kläger für die Wahrung seiner Rechte erforderlich gewesen sei.
 
-->Der Kläger hat Nichtzulassungsbeschwerde bei dem BFH eingelegt
(Az. des BFH: II B 193/09).
 
(PM FG Berlin-Brandenburg vom 4.2.2010)

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