Der BFH hat durch Urteil vom 5.11.2009 – IV R 29/08 – entschieden: Bei einer Abspaltung durch Neugründung gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG 1995 ist der übernehmende Rechtsträger nicht Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers. Dieser bleibt
BFH, Urteil vom 3.6.2009 - XI R 57/07Vorinstanz: FG München vom 21.2.2007 - 3 K 2219/06 (EFG 2007, 961)LEITSATZEine Bank haftet nicht als Abtretungsempfängerin nach § 13c Abs. 1 Satz 1 UStG 2005 i.V.m. § 27 Abs. 7 Satz 1 UStG 2005 für die in der
BFH, Urteil vom 18.11.2009 - II R 11/08Vorinstanz: FG Münster vom 19.11.2007 - 8 K 2562/05 GrE (EFG 2008, 877)Leitsätze1. Wird in einem Grundstückskaufvertrag ein vom nachträglichen Eintritt bestimmter Ereignisse abhängiges Rücktrittsrecht vereinbart,
Der BFH hat durch Urteil vom 18.11.2009 – II R 11/08 – entschieden: Wird in einem Grundstückskaufvertrag ein vom nachträglichen Eintritt bestimmter Ereignisse abhängiges Rücktrittsrecht vereinbart, unterfällt die Ausübung dieses Rechts bei
BFH, Urteil vom 5.11.2009 - IV R 57/06Vorinstanz: FG Hamburg vom 25.8.2006 - 5 K 9/06 (EFG 2007, 279)Leitsätze1. Gewinnminderungen infolge einer Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) des Organträgers auf Darlehensforderungen gegen eine
Der BFH hat durch Urteil vom 5.11.2009 – IV R 57/06 – entschieden: Gewinnminderungen infolge einer Teilwertabschreibung des Organträgers auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft sind bei der Ermittlung des organschaftlichen
BFH, Urteil vom 15.10.2009 - XI R 52/06Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 23.2.2006 - 5 K 697/03 (EFG 2006, 1014)LeitsatzEin Unternehmer, der im Rahmen sog. „Mailingaktionen" an gemeinnützige Organisationen in Italien ein Bündel von Leistungen zur
Der BFH hat durch Urteil vom 15.10.2009 – XI R 52/06 – entschieden: Leistungen, die im Zusammenhang mit einer sog. Mailing-Aktion erbracht werden, sind Bestandteil einer einheitlichen Leistung gem. § 3 Nr. 9 UStG und unterliegen insgesamt dem
BFH, Urteil vom 19.11.2009 - V R 16/08Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 6.3.2008 - 5 K 602/03 (EFG 2008, 1420) LeitsatzDie Lieferung selbst (vor Verpachtung) erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch einen Landwirt unterliegt auch dann
Der BFH hat durch Urteil vom 19.11.2009 – V R 16/08 – entschieden: Die Lieferung selbst (vor Verpachtung) erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch einen Landwirt unterliegt auch dann (noch) der Besteuerung nach Durchschnittssätzen, wenn sie
Das BMF hat sich im (lange erwarteten) Schreiben vom 22.12.2009 – SIV C 1 – S 2252/08/ 10004 – ausführlich zu Fragen der Abgeltungsteuer geäußert. Das Schreiben umfasst 105 Druckseiten und steht zum Download bereit. Es behandelt den Begriff
Das BMF hat durch Schreiben vom 21.12.2009 – IV C 5 – S 2353/08/10010 – zur Anwendung der BFH-Urteile vom 10.7.2008 – VI R 21/07 – und vom 9.7.2009 – VI R 21/08 – Stellung genommen. Mit dem Schreiben werden Ausführungen zu der Frage gemacht, wann
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 22.12.2009 – IV C 6 – S 2296 – a/08/10002 – zur Anwendung des BFH-Beschlusses vom 7.4.2009 – IV B 109/08 – geäußert. Der BFH hat entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel daran bestehen, dass Vorabgewinnanteile
Das BMF hat sich im Schreiben vom 22.12.2009 – IV C 6 – S 2140/07/10001-01 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Gewinnen aus einem Planinsolvenzerfahren, aus einer erteilten Restschuldbefreiung oder einer Verbraucherinsolvenz geäußert. Es behandelt
Das BMF hat sich im Schreiben vom 18.12. 2009 – IV C 1 – S 2401/08/10001 – zu Fragen des Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45 Abs. 2 und 3 EStG ge- äußert und dazu verschiedene Muster vorgestellt. Volltext des Schr.: s.
Durch Schreiben vom 28.12.2009 – IV C 1 – S 2252/09/10003 – hat das BMF die Voraussetzungen für die Erstellung einer Bescheinigung zwecks Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer bei über den Dividendenstichtag noch zu regulierenden
Durch Schreiben vom 5.1.2010 – IV B 2 – S 1315/08/10001-09 – hat das BMF bekannt gegeben, dass es derzeit keinen Staat gibt, der die Kriterien der die Voraussetzungen für Maßnahmen nach der SteuerHBekV erfüllt. D. h. dass das