BFH: Ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen umsatzsteuerrechtlich nicht maßgebend
Der BFH hat durch Urteil vom 24.9.2009 – V R 6/ 08 – entschieden: Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG für vor dem 1.1.2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern führen, setzt voraus, dass diese nicht nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden. Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen oder Anlagevermögen ist umsatzsteuerrechtlich nicht entscheidend.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-341-1