BFH: Im Kaufpreis enthaltene Kosten als Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung
Der BFH hat durch Urteil vom 23.9.2009 – II R 20/08 – entschieden: Kauft ein Erwerber von einer Gemeinde ein Grundstück, das im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits erschlossen ist, und enthält der vereinbarte Kaufpreis Kosten für die Erschließung sowie für durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen nach § 135a Abs. 2 BauGB für den Naturschutz, gehört auch der auf die Erschließung und die Ausgleichsmaßnahmen entfallende Teil des Kaufpreises zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-341-2