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Steuerrecht
05.02.2010
Steuerrecht
BFH: Ansatz des Zwischengewinns bei der Veräußerung von Fondsanteilen

Der BFH hat durch Urteil vom 24.11.2009 – VIII R 30/06 – entschieden: Die Besteuerung des bei der Veräußerung von Fondsanteilen ermittelten Zwischengewinns richtet sich für das Jahr 1998 nach der Spezialregelung im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Ein Rückgriff auf die einkommensteuerrechtlichen Regelungen für Finanzinnovationen kommt insoweit nicht in Betracht. Dem Ansatz des Zwischengewinns im Veräußerungsfall steht nicht entgegen, dass bei Anschaffung der Anteile nach der Mitteilung des Fonds kein negativer Zwischengewinn vorhanden war.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-341-6

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