BFH, Beschluss vom 6.11.2007 - I R 72/06Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 10.8.2006 - 15 K 3204/04 K,G,F (EFG 2007, 288)LEITSATZDie von einem Betrieb gewerblicher Art für die Nutzung öffentlicher Flächen an seine Trägerkörperschaft entrichteten
BFH, Urteil vom 8.11.2007 - V R 71/05Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 10.2.2005 - 6 K 1737/03 (EFG 2006, 451)LEITSATZDie Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG 1999, gemäß § 17a UStDV 1999 durch Belege die Voraussetzung einer
BFH, Urteil vom 8.11.2007 - V R 72/05Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 10.2.2005 - 6 K 1738/03 (EFG 2006, 453)LEITSÄTZE1. Die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach
BFH, Urteil vom 6.12.2007 - V R 61/05Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 21.9.2005 - 5 K 4658/01 U (EFG 2006, 610)LEITSÄTZE1. Der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer trägt die Feststellungslast dafür, dass der in der Rechnung einer GmbH angegebene
Mit Urteil vom 6.12.2007 – V R 61/05 – hat der BFH entschieden, dass zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen grundsätzlich den richtigen Namen (Firma) und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers angeben müssen. Die Feststellungslast
Urteile vom8.11.2007 – V R 72/05 und V R 71/05 In dem dem Urteil V R 72/05 zugrunde liegenden Fall lieferte der Kläger einen gebrauchten PKW an ein Unternehmen (L) in Spanien. Der beauftragte C aus F holte den PKW im Auftrag der L in Deutschland ab.
Mit Beschluss vom 6.11.2007 – I R 72/06 – hat der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden, dass die von einem BgA für die Nutzung öffentlicher Flächen an seine Trägerkörperschaft entrichteten Sondernutzungsentgelte den Gewinn des BgA
Der EuGHhat mit Urteil vom3.4.2008 – C 442/05 – auf Vorlage des BFH vom3.11.2005 – V R 61/03 – entschieden, dass unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“ i. S. von Anhang D Nr. 2 sowie von Anhang H Kategorie 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG das
Der Gesetzentwurf v. 8.4.2008 sieht eine verbesserte Einbeziehung von selbst genutzten eigenen Wohnimmobilien und selbstgenutztenGenossenschaftswohnungen, die jeweils im Inland belegen sind, in die steuerlich geförderte Altersvorsorge vor. Dazu ist
EuGH, Urteil vom 18.12.2007 - C-281/06, JundtVorlegendes Gericht: BFH, 1.3.2006 - XI R 43/02Tenor:1. Eine Lehrtätigkeit, die ein in einem Mitgliedstaat Steuerpflichtiger im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, hier einer
BVerfG, Beschluss vom 10.3.2008 - 1 BvR 2388/03Leitsätze:1. Gegen die bei dem Bundeszentralamt für Steuern auf der Grundlage von § 88a AO in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 6 FVG geführte Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen bestehen
BFH, Urteil vom 14.11.2007 - II R 64/06Vorinstanz: FG München vom 19.10.2005 - 4 K 1292/03LEITSATZErwirbt der Eigentümer eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks das Erbbaurecht, gehört die Erbbauzinsreallast nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen
Mit Beschluss vom 10.3.2008 – 1 BvR 2388/03 – hat das BVerfG entschieden, dass gegen die bei dem Bundeszentralamt für Steuern auf der Grundlage von § 88a AO in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 6 FVG geführte Datensammlung über steuerliche
Mit Urteil vom 14.11.2007 – II R 64/06 – hat der BFH entschieden, dass bei Erwerb des Erbbaurechts durch den Eigentümer eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks die Erbbauzinsreallast nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung gehört. Im
BFH, Urteil vom 16.1.2008 - II R 30/06Vorinstanz: FG Hamburg vom 14.2.2006 - III 214/05 (EFG 2006, 1076)LEITSÄTZE1. Private Steuererstattungsansprüche des Erblassers unterfallen mit dem beim Eintritt des Erbfalls materiell-rechtlich zutreffenden Wert
Mit Urteil vom 16.1.2008 – II R 30/06 – hat der BFH entschieden, dass private Steuererstattungsansprüche, die noch in der Person des Erblassers entstanden sind, beim Erben zum steuerpflichtigen Erwerb i. S. des § 10 Abs. 1 ErbStG gehören und der
BFH, Urteil vom 19.12.2007 - I R 52/07Vorinstanz: FG München vom 28.6.2007 - 7 K 2045/05 (EFG 2007, 1633)LEITSÄTZE1. Eine Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 2 KStG 1999 n.F. ist nur durch Gewinnausschüttungen möglich, die
Mit Urteil vom19.12.2007– IR52/07– hat der BFH entschieden, dass eine Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 2 KStG 1999 n.F. nur durch Gewinnausschüttungen möglich ist, die zeitlich nach dem Stichtag für die erstmalige