Der allgemeine und undifferenzierte Verzicht auf Überprüfung der in mehreren Besteuerungszeiträumen getätigten steuerbaren Umsätze bietet den Steuerpflichtigen einen starken Anreiz, entweder lediglich einen Teil der tatsächlichen Schuld anzugeben
BFH, Urteil vom 8.5.2008 - VI R 50/05Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 12.11.2004 - 7 K 164/02 (EFG 2006, 43)1. Macht ein Steuerpflichtiger nachträglich für geleistete Dienste wegen fehlgeschlagener Vergütungserwartung (Hofübergabe) vor dem
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung von Jersey haben am 4.7.2008 das Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften unterzeichnet. Das Abkommen
Schreiben vom 2.7.2008 - IV B 9 - S 7183/07/10001 Das BMF nimmt Stellung zur Anwendung des durch das JStG 2008 vom 20.12.2007, BGBl. I S. 3150, geänderten § 4 Nr. 23 und Nr. 25 UStG.
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4.8.2008 Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden u. a. die bisherigen Regelungen in § 8 Nr. 1 bis 3 und 7 GewStG a. F. zur Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von
Mit Urteil vom 17.7.2008 - C-132/06 - hat der EuGH entschieden, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 und 22 der Sechsten MwSt-Richtlinie 77/388/EWG vom 17.5.1977 sowie aus Art. 10 EG verstoßen hat, dass sie
Mit Urteil vom 8.5.2008 – VI R 50/05 – hat der BFH wie folgt entschieden: Macht ein Steuerpflichtiger nachträglich für geleistete Dienste wegen fehlgeschlagener Vergütungserwartung (Hofübergabe) vor dem Arbeitsgericht mit Erfolg eine Vergütung
Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom 23.7.2008 den Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll u.a. die Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe durch
BFH, Urteil vom 8.4.2008 - VIII R 61/06Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 8.6.2005 - 7 K 5780/03 AOLEITSÄTZE1. Auch gegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtete und zur Verweigerung von Auskünften berechtigte Personen, wie Steuerberater und
BFH, Urteil vom 28.11.2007 - I R 94/06Vorinstanz: FG Bremen vom 18.10.2006 - 3 K 87/05 (5) (EFG 2007, 1264)LEITSATZBei der Prüfung, ob ein Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen ist, ist der Vertrag nach objektiven
BFH, Urteil vom 10.4.2008 - VI R 38/06Vorinstanz: FG Köln vom 27.4.2006 - 10 K 4600/04 (EFG 2006, 1664)Leitsätze:1. Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel
Mit Urteil vom 10.4.2008 – VI R 38/06 – hat der BFH entschieden, dass die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten müssen, kleinere Mängel aber nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und
BFH, Urteil vom 29.4.2008 - VIII R 98/04Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 30.6.2004 - 7 K 1882/02 E (EFG 2004, 1686)Leitsatz:Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für seine
Mit Urteil vom 29.4.2008 – VIII R 98/04 – hat der BFH wie folgt entschieden. Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für seine Arztpraxis, erhöhen die anteilig auf diesen Raum
BMF, 4.7.2008 – IV C 7 – S 2742-a/07/10001 Das BMF äußert sich zu Zweifelsfragen bei der Anwendung der Zinsschranke, u. a. zum Begriff des Fremdkapitals, wobei das Factoring ausführlich behandelt wird (Rz. 29–39 des Schreibens). Im Rahmen der
BMF, 4.7.2008 – IV C 7 – S 2745-a/08/10001Das BMF nimmt zur Anwendung des § 8c KStG Stellung, u. a. zur Frage, welche Sachverhalte einen schädlichen Beteiligungserwerb auslösen können (Rz. 7 des Schreibens: z. B. der Erwerb von Genussscheinen;
BMF, 7.7. 2008 – IV C 1 – S 2211/07/10007 Die Rechtsgrundsätze des Urteils vom15.1.2008 – IX R 45/07 – sind anzuwenden, das BMF-Schreiben vom 9.8.2006 (BStBl. I S. 492) wird aufgehoben.
Mit dem Gesetz soll die steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird im Rahmen des EStG und des Fünften VermBG erweitert werden. Der derzeitige § 19a EStG wird durch § 3 Nr. 39 EStG-E ersetzt. Hiernach wird der Vorteil des