BMF: Vorabinformation zu Zeitwertkonten- Modellen
Am 27.1.2009 hat das BMF eine Vorabinformation – IV C 5 – S 2332/07/0004 – zu Zeitwertkonten- Modellen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Verbände zum geplanten BMF-Schreiben veröffentlicht. Ziel ist der weitgehende Gleichklang von Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Vereinbarungen über die Einrichtung eines Zeitwertkontos von Arbeitnehmern, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind, sind nach Auffassung des BMF mit dem Aufgabenbild des Organs einer Körperschaft nicht vereinbar, so dass die Gutschrift des künftigen Arbeitslohns auf einem Zeitwertkonto Zufluss von Arbeitslohn darstellt. Entsprechendes gilt für Arbeitnehmer, die in der Gesellschaft beschäftigt sind, die sie beherrschen. Für bis zum 31.1.2009 eingerichtete Zeitwertkonten-Modelle sind alle Zuführungen bis zu diesem Zeitpunkt erst bei Auszahlung zu besteuern. Diese Übergangsregelung gilt nicht für verdeckte Gewinnausschüttungen.
Volltext des Schr.: siehe "Zusatzmaterialien" rechts nebenstehend