BMF: Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995
Das BMF hat mit Schreiben vom 4.2.2009 – IV A 3 – S 0625/08/10007 – klargestellt, dass im BMF-Schreiben vom 14.5.2008 (BStBl. I 2008, 587) folgender Satz gestrichen wird: „Wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 kommt ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfe nicht mehr in Betracht.“ Das BMF sieht aber von einer bundeseinheitlichen Regelung zum Ruhenlassen in einschlägigen Verfahren ab.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterialien rechts