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Steuerrecht
06.02.2009
Steuerrecht
BFH: Verbleibender Verlustvortrag bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

Der BFH hat im Urteil vom 11.11.2008 – IX R 44/07 – entschieden: Ein verbleibender Verlustvortrag für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ist auch dann erstmals gemäß § 10d Abs. 4 S. 1, § 23 Abs. 3 S. 9 zweiter Halbsatz EStG 2007 gesondert festzustellen, wenn im Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr Veräußerungsverluste in geringerer Höhe als tatsächlich erzielt ausgewiesen sind.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-299-2 unter www.betriebs-berater.de

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