BFH: Eigenhändige Unterzeichnung des Investitionszulageantrags einer Personengesellschaft – GmbH & Co. KG
Antraege einer Personengesellschaft auf Investitionszulage haben deren „besonders Beauftragte“ zu unterschreiben (so der BFH im Urteil vom 30.10.2008 – III R 107/07). Als „besonders Beauftragter“ einer GmbH & Co. KG komme neben der Komplementaer-GmbH – vertreten durch ihren Geschftsfhrer als gesetzlichen Vertreter – auch ein Kommanditist in Betracht, dem die Wahrnehmung der steuerlichen Vertretung der KG wirksam bertragen wurde. Volltext des Urteils:
// BB-ONLINE BBL2009-355-3