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Steuerrecht
12.02.2009
Steuerrecht
EuGH: Spenden auch im Ausland absetzbar

In Deutschland können auch Spenden an gemeinnützige Einrichtungen in anderen EU-Staaten steuerlich abgesetzt werden, wie der EuGH entschieden hat (EuGH, 27.1.2009 – C 318/07). Eine Beschränkung der Absetzbarkeit nur auf deutsche Einrichtungen verstieße gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs. Der Heimatstaat eines Spenders müsse allerdings prüfen, ob der Empfänger in einem anderen EU-Mitgliedstaat auch nach seinen Regeln gemeinnützig wäre.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-355-6

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