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Steuerrecht
12.02.2009
Steuerrecht
BFH: Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer strafbefreienden Erklärung

Durch Urteil vom 26.11.2008 – X R 20/07 – hat der BFH entschieden: Will die Finanzbehörde nach Eingang einer wegen des Vorliegens eines Sperrgrunds nicht wirksamen strafbefreienden Erklärung zunächst ergangene Steuerbescheide ändern, dann muss sie nicht zuvor die nach § 10 Abs. 2 S. 1 StraBEG bewirkte Steuerfestsetzung aufheben. I. S. d. § 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG ist eine Tat entdeckt, wenn nach den für den Betroffenen erkennbaren Verdachtsmomenten von der Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung auszugehen ist.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-355-4

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